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   BGH, 22.07.2010 - VII ZR 62/09   

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https://dejure.org/2010,8300
BGH, 22.07.2010 - VII ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,8300)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2010 - VII ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,8300)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - VII ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,8300)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde im Bauprozess: Gehörsverstoß bei Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde im Bauprozess: Gehörsverstoß bei Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Berücksichtigung der Ausführungen über die mangelhafte Herstellung von Attika und Dachabdeckung unabhängig von der Fertigstellung eines Hauses als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde im Bauprozess: Gehörsverstoß bei Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde im Bauprozess: Gehörsverstoß bei Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Fehlende Berücksichtigung der Ausführungen über die mangelhafte Herstellung von Attika und Dachabdeckung unabhängig von der Fertigstellung eines Hauses als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unstreitige Kündigung: Anspruch auf Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1794
  • BauR 2010, 1974
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 22.07.2010 - VII ZR 62/09
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers beanstandet insofern mit Recht, dass das Berufungsgericht den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2000, 131 = BauR 1999, 1211 = ZfBR 1999, 331) verletzt hat.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19

    Umfang des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass sogar nur einzelne Urteilselemente, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO binden, im weiteren Verlauf des Verfahrens - auch durch das Rechtsmittelgericht - unterschiedlich beurteilt werden (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09, Rz. 21; Urteil vom 12.04.2016 - XI ZR 305/14, Rz. 29).

    Eine solche Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn sie prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind oder zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09, Rz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 7/19

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass sogar nur einzelne Urteilselemente, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO binden, im weiteren Verlauf des Verfahrens - auch durch das Rechtsmittelgericht - unterschiedlich beurteilt werden (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09, Rz. 21; Urteil vom 12.04.2016 - XI ZR 305/14, Rz. 29).

    Eine solche Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn sie prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind oder zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09, Rz. 22).

  • OLG Hamm, 10.11.2022 - 18 U 138/18

    Bucheinsicht und Vollstreckung aus einem Titel auf Bucheinsicht

    Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (st. Rspr.: vgl. z.B. BGH, Urt. v. 26.04.1989 - Az. IVb ZR 48/88, in: NJW 1989, 2821; Urt. v. 16.06.2010 - Az. VII ZR 62/09, in: NJW-RR 2011, 189, Rn. 21; Urt. v. 11.05.2011 - Az. VIII ZR 42/10, in: NJW 2011, 2736, Rn. 13, m.w.N.; Senat, Urt. v. 19.03.2009 - Az. 18 U 137/08, Rn. 56 ff., zit. n. juris).
  • LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 36 O 6/21
    Die auf erster Stufe stattgebende Entscheidung über den Auskunftsanspruch entfaltet in Bezug auf das zugrundeliegende Rechtsverhältnis für den auf letzter Stufe verfolgten Leistungsanspruch aber weder materielle Rechtskraft noch irgendeine innerprozessuale Bindungswirkung (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VII ZR 62/09).
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